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Die Ausbildereignung

Ausbilder in Unternehmen - egal ob kleine, mittelständige oder in der Industrie - weisen durch das Ablegen der Ausbildereignungsprüfung ihre berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten nach. Dieser Abschluss bietet Unternehmen und Arbeitnehmern enorme Vorteile im Hinblick auf die Förderung des qualifizierten Fachkräfte - Nachwuchses und natürlich auch auf die eigene persönliche und berufliche Weiterentwicklung. Der Aufwand - sowohl zeitlich als auch finanziell - ist relativ gering; bietet dem/der Teilnehmer/-in aber einen öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss, der zugunsten des Berufsbildungsniveaus innerhalb des Unternehmens wirkt. Die Ausbildereignungsprüfung stellt eine nennenswerte Zusatzqualifikation in Ihrem Lebenslauf dar!

 

Ziellgruppe 

• Fachkräfte mit ausreichender beruflicher Erfahrung und Fachkenntnissen, die in der

  Berufsbildung

• Ausbilderaufgaben unmittelbar und verantwortlich wahrnehmen.

• Dozenten, die in der Erwachsenbildung tätig werden wollen oder sogar bereits tätig sind.

 

Zielsetzung

             • Motivation zur situationsgerechten Gestaltung der Ausbildung nach modernen

               berufs- und arbeitspädagogischen Gesichtspunkten

             • Förderung und Entwicklung von Handlungsfähigkeit und Komptenzen

               zukünftiger Ausbilderinnen und Ausbilder

             • Kenntnisvermittlung zur Prüfungsvorbereitung gem. Ausbildereignungsverordnung

  

Inhalte 

Die Ausbildung der Ausbilder ist durch 4 Handlungsfelder gekennzeichnet:

 

            • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen

            • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken

            • Ausbildung durchführen

            • Ausbildung abschließen

 

Nach der Vermittlung des Lehrstoffes zu den o.g. Themen wird mit allen Teilnehmern die anstehende IHK Prüfung, im schriftlichen wie auch im praktischen Teil, simuliert.

  

Die Prüfung vor der zuständigen Stelle

Die Prüfung vor der IHK besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.    

 

Für die schriftliche Prüfung, in Form einer Multiple-Choice Prüfung, haben Sie max. 180 Minuten Zeit um die ca. 60 Fragen zu beantworten.

 

Der   praktische  Teil  der  Prüfung  ist  insgesamt   30 Minuten  lang.  Sie  können  entweder   eine 
Präsentation  oder  eine  praktische  Unterweisung jeweils max.  in   15 Minuten  durchführen.   Im unmittelbaren  Anschluss  wird mit den Prüfern noch ein Fachgespräch (15 Minuten) geführt.  Das Prüfergebnis erhalten Sie nach einer kurzen Beratung. 

 


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