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Qalitätsrichtlinien für private Personal- und Arbeitsvermittlung
 

 

Persönliche Voraussetzungen

    • Zuverlässigkeit, keine einschlägigen Vorstrafen und Gewerbeuntersagungen
    • Geordnete Vermögensverhältnisse
    • Gewerbeanmeldung
    • Ausschluss von Interessenkollisionen

Fachliche Voraussetzungen:

    • Befähigungsnachweis des Vermittlers (z.B. einschlägiges Diplom, Berufserfahrung, ggfs. vermittlungsspezifische Zusatzausbildung, Kenntnis der Methoden des Profilings, kundengerechte Gesprächsführung und Klärung bestehender Vermittlungshemmnisse)
    • Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften
    • Kenntnis des regionalen und überregionalen Arbeitsmarktes und seiner Akteure
    • Kenntnis von Branchen- und Berufsprofilen
    • Kenntnis des Datenschutzes

Prozessdefinition:

    • Definition des Gesamtprozesses und seiner Einzelschritte in Form einer Leistungsbeschreibung, der zu erbringenden Dienstleistungen einschließlich des zu erbringenden Honorars u.a.
      - Sinn und Ziel des Prozesses              
      - Dauer und Ende des Prozesses inkl. möglicher Investitionsmaßnahmen
      - Festlegung der Kommunikationsweise und deren Inhalte
      - Festlegung von Rechten und Pflichten der Beteiligten und Hinweis auf die Verbindlichkeit
    • Anwendung der Methoden des Profilings, zielgruppengerechter Gesprächsführung 
    • Klärung bestehender Vermittlungshemmnisse
    • Dokumentation der einzelnen Vermittlungsaktivitäten
    • Zusammenarbeit mit fachkundigen Stellen (z.B. Schuldnerberatung)
    • Kontakte zu Arbeitgebern und Arbeitnehmern   

Beschwerdemanagement:

Die Verbände stellen für die Kunden ihrer Mitglieder ein Beschwerdemanagement sicher, erforschen die Ursachen der Probleme und regeln die Konsequenzen (Fortbildung, Sanktionen).

 


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