Qalitätsrichtlinien für private Personal- und Arbeitsvermittlung
Persönliche Voraussetzungen
Zuverlässigkeit, keine einschlägigen Vorstrafen und Gewerbeuntersagungen
Geordnete Vermögensverhältnisse
Gewerbeanmeldung
Ausschluss von Interessenkollisionen
Fachliche Voraussetzungen:
Befähigungsnachweis des Vermittlers (z.B. einschlägiges Diplom, Berufserfahrung, ggfs. vermittlungsspezifische Zusatzausbildung, Kenntnis der Methoden des Profilings, kundengerechte Gesprächsführung und Klärung bestehender Vermittlungshemmnisse)
Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften
Kenntnis des regionalen und überregionalen Arbeitsmarktes und seiner Akteure
Kenntnis von Branchen- und Berufsprofilen
Kenntnis des Datenschutzes
Prozessdefinition:
Definition des Gesamtprozesses und seiner Einzelschritte in Form einer Leistungsbeschreibung, der zu erbringenden Dienstleistungen einschließlich des zu erbringenden Honorars u.a. - Sinn und Ziel des Prozesses - Dauer und Ende des Prozesses inkl. möglicher Investitionsmaßnahmen - Festlegung der Kommunikationsweise und deren Inhalte - Festlegung von Rechten und Pflichten der Beteiligten und Hinweis auf die Verbindlichkeit
Anwendung der Methoden des Profilings, zielgruppengerechter Gesprächsführung
Klärung bestehender Vermittlungshemmnisse
Dokumentation der einzelnen Vermittlungsaktivitäten
Zusammenarbeit mit fachkundigen Stellen (z.B. Schuldnerberatung)
Kontakte zu Arbeitgebern und Arbeitnehmern
Beschwerdemanagement:
Die Verbände stellen für die Kunden ihrer Mitglieder ein Beschwerdemanagement sicher, erforschen die Ursachen der Probleme und regeln die Konsequenzen (Fortbildung, Sanktionen).