Arbeitnehmer
Der Arbeitsmarkt ist ständig im Wandel und steht im großen Wettbewerb
Sind Sie mit ihrem derzeitigen Arbeitgeber unzufrieden, können sich nicht weiterentwickeln und suchen daher eine passende neue berufliche Herausforderung?
Sind Sie sind derzeit ohne feste Beschäftigung, im ALG I oder ALG II Bezug und suchen eine langfristige berufliche Heimat, in der Sie Ihre bisher erworbenen fachlichen Kompetenzen langfristig einbringen möchten, um sich damit eine finanzielle Unabhängigkeit zu erwirtschaften?
Ich unterstütze Sie gern in Ihren Belangen bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz, in dem die Chance der Langfistigkeit und beruflichen Entwicklung zukunftsweisend gegeben ist.
Was brauche ich von Ihnen?
Zunächst den eigenen Willen sich eine neue berufliche Heimat aufzubauen. Freiwilligkeit und der Wille sich unabhängig von Abhängigkeiten zu machen, erleichtert meine Arbeit. Dazu stellen Sie mir ihren aktuellen Lebenslauf, ihre Zeugnisse der bisherigen Arbeitgeber und ein aktuelles Lichtbild zur Verfügung.
Grundsätzliches
Sie sind im Besitz eines gültigen Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines oder eines alten, noch gültigen VGS, dann ist meine Dienstleistung für Sie kostenfrei. Es entstehen erst dann Kosten, wenn der A-VGS / VGS zum Zeitpunkt der Vermittlung nicht im Original vorliegt und oder abgelaufen ist.
Auszug aus §45 SGB II
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende und Arbeitslose können bei der Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung durch
1. Heranführen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
3. Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
4. Heranführen an eine selbstständige Tätigkeit oder
5. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
unterstützen (Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung).
ALG I- Empfänger können (Ermessen der Agentur für Arbeit) bereits ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit den A-VGS erhalten, nach sechs Wochen haben sie Rechtsanspruch darauf ALG II-Empfänger können ohne Fristeneinhaltung den A-VGS erhalten (Ermessenleistung) Nichtleistungsbeziehern (Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug) kann ebenfalls nach Ermessen des Jobcenters / der Kommune der A-VGS erteilt werden. Miit dem A-VGS können nicht nur, wie bisher, Vermittlungsleistungen abgerechnet werden, sondern auch arbeitssuchende Leistungen. Der neue A-VGS kann zeitlich und regional beschränkt sein.
Sie haben keinen Gutschein der Arbeitsagentur oder des JobCenters?
Dann stehe ich gerne telefonisch unter 030 339 788 29 zur Verfügung, um die Kostensituation für Sie zu klären.
Damit Sie meine Leistungen klar und jederzeit nachvollziehen können, schließe ich mit jedem Arbeitssuchenden einen entsprechenden rechtswirksamen Vermittlungsvertrag ab.